JL (Gast) - 9. Nov, 08:47
Sehr geehrte Frau Anobella, wenn ich Ihr '?' richtig deute, deuten Sie Klärungsbedarf an: "Erfasst" wird der Fall, sobald die Polizei anfängt, tätig zu werden -- also z. B. wenn Sie hingehen und sagen, daß Ihr Nachbar Sie umbringen wollte = 1 Straftat wider das Leben in der Polizeistatistik. "Geklärt" ist der Fall, wenn ihn die Polizei wieder abgibt, sei es zur Erhebung einer Anklage oder zur Einstellung. Wenn Sie also z. B. die Eskalation einer Weihnachtsfeier am 27.12.2006 zur Anzeige bringen, und die Polizei erst am 15.1.2007 klärt, daß das alles ein Mißverständnis war, dann wird die Erfassung als 'Straftat für das Leben' in 2006 gezählt, während die Klärung in 2007 auftaucht. Mithin kann die Polizei in einem Jahr mehr Fälle zur Klärung bringen als angezeigt wurden bzw. so zu ihrer Kenntnis gelangten, daß sie tätig wurde. Und umgekehrt geht's auch. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist ein Tätigkeitsbericht und sagt, mindestens prima vista, nix über die 'tatsächliche' Kriminalitätsentwicklung im Berichtszeitraum aus.
JL (Gast) - 9. Nov, 08:49
"'Straftat für das Leben'" muß selbstverständlich "'Straftat wider das Leben'" heißen. Schönen Tag!