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Langsam komme ich zu der Überzeugung

... *brütet über einem Kriminalistikbuch ...

dass es das VERHÖR gar nicht gibt.

Es gibt nur
- das formlose Gespräch
- Sondierungsfragen
- Herumfragen und
- die Vernehmung.

Über 50 Seiten geht das Kapitel Vernehmung.

Es gibt auch keine konkrete SoKo. Konkret ist - in meinem Fall - nur die Mordkommission.

**endlich Zeit fürs Studium
***lernt

Smileys
fippy (Gast) - 13. Nov, 15:45

hab ich dir das nicht alles schon gesagt?

du glaubst mir nicht. du überprüfst es erst. ob ich auch wirklich recht habe. was?
verhör ist ein veralteter ausdruck. und wird heute nur benutzt, wenn - also die polizisten, mit denen ich gesprochen habe, sagten immer: verhöre, das ist guantanamo. stasi. sowas. kein rechtsbeistand. staatliche willkür.
wie man das jetzt noch den drehbuchautoren, synchronregisseuren und fernsehredakteuren beibringt, weiß ich aber auch nicht.

Anobella - 13. Nov, 16:08

ich hatte es dir geglaubt, aber nicht VERSTANDEN.

;-)

aber da sind echte perlen in dem fachbuch. achtung: herabwürdigungen sind unangebracht bei der vernehmung.

wenn du also einen messerstecher/mörder vor dir hast, sollst du nicht sagen:

"dann haben Sie X bestialisch und tollwütig niedergeschlagen." (herabwürdigend)

sondern "dann haben Sie zahnmal mit dem messer zugestochen." (nicht herabwürdigend)
Anobella - 13. Nov, 16:10

p.s.

aber noch mal damit das nicht verlorengeht: verhör gibts nicht, aber "herumfragen".

*liebt ihr neues kriminalistikbuch (20 euro!)

Leser (Gast) - 13. Nov, 16:38

und vor allem gilt, ob man nun mit dem Messer gestochen oder an der Kasse einen Kaugummi mitgenommen hat: Nix sagen, Anwalt anrufen, abwarten. Und was das Verhör angeht: Niehaus, Michael, 2003. Das Verhör. Geschichte - Theorie - Fiktion. (Literatur und Recht) München: Fink.
Anobella - 13. Nov, 16:42

ich hab echt ein aktuelles buch ...


Leser (Gast) - 13. Nov, 17:50

Sie haben völlig recht: die Strafprozeßordnung kennt kein Verhör. Vermutlich wurde das schon mit dem Inquisitionsverfahren (da gab's 'summarische' und 'artikulierte' Verhöre -- da wurde der Begriff wenigstens in Protokollen verwendet) abgeschafft, spätestens aber mit den 'modernen' Prozeßordnungen, in denen auch die Rechte dessen definiert wurden, der einvernommen, befragt ... werden sollte. Trotzdem ist es üblich, asymmetrische Kommunikationssituationen dieser Art (Institutionenvertreter auf der einen, armes, 'beschuldigtes' Würstchen auf der anderen Seite) vor allem dann mit dem Begriff 'Verhörsituationen' zu bezeichnen, wenn die Institution, die vertreten wird, eine Strafverfolgungsinstitution ist (oder dieser ähnlich, z. B. im besonderen Gewaltverhältnis der Schule).
Anobella - 13. Nov, 17:54

bei kindern heißt es anhörung ...

*blättert

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