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Deutschland von Foltervorwurf freigesprochen

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Grundrechtsbeschwerde des Kindermörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Deutschland hat weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, sagte der Gerichtshof. Gäfgen machte geltend, ihm sei 2002 von der Polizei Frankfurt Folter angedroht worden. Scheißegal, sagte der Europäische Gerichtshof, du kannst froh sein, dass du von uns nicht eins in die Fresse kriegst. Okayokay, das haben sie nicht gesagt. Aber gedacht bestimmt. Jedenfalls fanden sie nicht, dass er ein besonders gutes deutsches Folterbeispiel wäre.

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